Fritz Ernst Maschinenhandel e.K.
Fritz Ernst Maschinenhandel e.K.

Impressum

Verantwortlich:

Fritz Ernst Maschinenhandel e.K.

Inh. Melanie Selling
Uelzener Weg 27
59425 Unna

Kontakt:
Telefon: 0157-88201473
E-Mail: maschinenhandel.fritz-ernst@t-online.de

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE815605677

 

Haftungshinweis:

Da sich unser Maschinenbestand laufend ändert, sind unsere Maschinenangebote im Internet unverbindlich. Im Internet aufgeführte Maschinen können bereits verkauft sein.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Für Irrtümer und Tippfehler keine Gewähr!

Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Alle Preise erhalten sie gerne auf Anfrage.

Angegebene Firmennamen und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung der Produkte.

 

Der Aufbau und der elektrische Anschluss der Maschine / des Gerätes, muss von einer dafür ausgebildeten Fachkraft vorgenommen bzw. überprüft werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fritz Ernst Maschinenhandel e.K.

 

1. Allgemeines:

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen im Gebrauchtmaschinenhandel. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

 

2. Voraussetzung:

Der Verkauf nach diesen Bedingungen erfolgt ausnahmslos an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Nachweis der gewerblichen Tätigkeit in geeigneter Form zu erbringen.

 

3. Angebot:

Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Kleine Abweichungen und techn. Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

 

4. Anwendungstechnische Beratung:

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Bestellenden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.

 

5. Prüfungsrecht des Käufers

Der Käufer kann die Ware an deren Standort nach vorheriger Terminabsprache eingehend besichtigen und sofern die Umstände es zulassen, einen Probelauf durchführen.

 

6. Lieferung und Zahlung:

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. richten sich nach folgenden Bestimmungen:

a. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Die Waren werden, sofern nicht anders angegeben, ab Lager Unna verkauft.

c. Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.

 

7. Zahlungsbedingungen:

Der Kaufpreis ist in voller Höhe dem Konto der Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. gutzuschreiben. Etwaig anfallende Kosten und Gebühren, die durch Überweisungen oder sonstige Banktransfers entstehen hat der Käufer in vollem Umfang zu tragen. Die Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. gewährt keinen Skontoabzug oder Nachlass auf den Kaufpreis, außer bei schriftlicher Bestätigung der Geschäftsleitung.

 

8. Zahlungsverzug:

Der Käufer kommt automatisch in Zahlungsverzug, wenn der Kaufpreis nicht spätestens 10 Werktage nach Rechnungseingang dem Konto der Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. gutgeschrieben wurde. Nach Ablauf dieser Frist, behält sich die Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. ohne weitere Aufforderung oder Zahlungserinnerung vor, rechtliche Mittel gegen den Käufer einzuleiten.

 

9. Lieferzeiten:

Alle Waren sind soweit nicht anders vereinbart ab Lager Unna lieferbar. Die Abholung kann nach erfolgter Absprache sofort nach Bezahlung der Ware erfolgen. Die Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang abgeholt werden. Die ansonsten anfallenden Lagerungsgebühren werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Ein Versand der Ware erfolgt schnellstmöglich nach Zahlungseingang (soweit ein Versand vereinbart und berechnet wurde). Bei größeren Waren (hohes Maschinengewicht, Überbreite bei LKW-Transport, etc.) wird ein Versand und Liefertermin telefonisch oder schriftlich vereinbart.

 

10. Gefahrübergang:

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware durch die Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. auf den Käufer über. Die Übergabe an eine Transportperson steht der Übergabe an den Käufer gleich. Die Gefahr geht ebenfalls bei Annahmeverzug des Käufers über.

 

11. Abholung:

Bei Abholung der Ware ist der Käufer und seine Beauftragten für das richtige Beladen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Sind wir dem Käufer bei der Ladung des Transportfahrzeuges behilflich und werden hierbei Schäden an der Kaufsache oder sonstige Schäden verursacht, handeln wir auf alleiniges Risiko des Kunden.

 

12. Nichtabnahme:

Nimmt der Käufer die Sache vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht zum sich nach diesen Bestimmungen ergebenden Zeitpunkt ab, so können wir unbeschadet der sich aus dem Verzug des Käufers ergebenden Rechtsfolgen, schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist eine Abnahme abgelehnt wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

 

13. Gewährleistung:

Die Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Der Käufer hatte die Gelegenheit den Kaufgegenstand eingehend zu besichtigen und einen Probelauf durchzuführen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Hiervon unberührt bleiben Rechte des Käufers aufgrund von Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder von uns eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Letztere bedarf zur wirksamen Einbeziehung in den Vertrag der Schriftform.

Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den Angaben in der Maschinenbeschreibung, insbesondere für dort aufgeführte Maße und technische Vorgaben.

Gleiches gilt bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelnder Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Eine Haftung auf Schadensersatz, insbesondere für solche Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, sofern nicht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ebenso Körper- und Gesundheitsschäden, durch uns oder unserer gesetzlichen Vertreter beruht.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

14. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im verlängerten Eigentum der Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K.. Die Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K. ist berechtigt bei Zahlungsverzug, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder einer Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betretung der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend legitimiert haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe.

 

15. Datenspeicherung:

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen genutzt und nicht an Dritte Personen weitergegeben, wenn nicht eine Weitergabe zur Abwicklung des Rechtsgeschäftes notwendig ist. Der Käufer hat ein Auskunftsrecht über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Sofern die Daten im Rahmen des Vertragszweckes nicht mehr benötigt werden, kann der Käufer jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen.

 

16. Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist immer der Sitz der Fa. Fritz Ernst Maschinenhandel e.K., 59425 Unna.

Gerichtsstand ist Unna. Es gilt ausschließlich das Recht der europäischen Union.

Dieses Recht findet auch Anwendung bei Verträgen mit inländischen Firmen.

 

17. Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

18. Besondere Hinweis:

Baujahrbedingt kann es vorkommen, dass die verkauften Waren nicht mehr mit den zum Zeitpunkt des Verkaufes geltenden zwingenden Rechtsvorschriften entsprechen oder mit dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Verkaufes übereinstimmen. Es obliegt dem Käufer, sich vor Inbetriebnahme der gekauften Ware Kenntnis über die heutigen zwingenden Rechtsvorschriften zu verschaffen oder sich um den heutigen Stand der Technik zu informieren.


 

Druckversion | Sitemap
© Fritz Ernst Maschinenhandel